Niederlassung/Privatpraxis
Sehr häufig erreichen uns in der OPK Anfragen von PsychotherapeutInnen die sich in einer eigenen Praxis niederlassen wollen. Hier haben wir Ihnen einige Informationen dazu zusammengestellt.
Die Kontaktdaten der Niederlassungsberatungen der KVen finden Sie hier .
Um auf die Liste der Privatpraxen, welche für Patienten veröffentlicht wird, aufgenommen zu werden, füllen die bitte das Formular „Einwilligung Privatpraxen“ aus und schicken es unterschrieben an uns.
Wie wird eine Privatpraxis gegründet?
Die wohl häufigste Frage die uns aus den Reihen unserer Mitglieder erreicht ist die, nach den Dingen welche bei der Praxisgründung beachtet werden müssen. Die Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg stellt eine PDF zu dieser Thematik zur Verfügung, in welcher das Gründungsverfahren sehr detailliert beschrieben wird und die häufigsten Fragen beantwortet werden.
Gründung einer Privatpraxis
Was ist eine Praxis wert?
Bei der Übergabe einer psychotherapeutischen Praxis haben ein bisheriger Inhaber und ein möglicher Nachfolger insbesondere in Bezug auf die Höhe eines finanziellen Ausgleichs unterschiedliche Perspektiven und Interessen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veranstaltete am 10. Dezember 2015 in Berlin ein Symposium, um über berufspolitische und sozialrechtliche Hintergründe sowie betriebswirtschaftliche Aspekte einer Praxisübergabe zu informieren und das von der BPtK erarbeitete Modell vorzustellen, mit dem der Verkehrswert einer Praxis ermittelt werden kann. Damit griff sie auch ein Anliegen der Delegierten des 25. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) auf.
Weiter Information finden Sie in dem folgenden Artikel aus dem OPK-Magazin.
Was ist eine psychotherapeutische Praxis wert?
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Zunächst muss eine Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorliegen. Wer sich als Vertragspsychotherapeut niederlassen will, muss sich in das Arztregister (§ 95 c Sozialgesetzbuch V) des KV-Bezirks seines Wohnsitzes eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist der sog. Fachkundenachweis. Um gesetzlich Krankenversicherte behandeln zu können, benötigt ein Psychotherapeut eine Zulassung. Zuständig für die Erteilung der Zulassung sind die in den Kassenärztlichen Vereinigungen gebildeten, paritätisch besetzten Zulassungs- und Berufungsausschüsse.
Was gehört alles zum Fachkunde-Nachweis?
Die Voraussetzungen für den Nachweis der Fachkunde sind nach § 95 c Satz 2 SGB V unterschiedlich, je nachdem auf welcher Rechtsgrundlage die Approbation erteilt worden ist. Die Kassenärztliche Vereinigung prüft, ob die der Approbation (nach § 2 PsychThG oder § 12 PsychThG) zu Grunde liegende Ausbildung, Prüfung, Qualifikation bzw. Weiterbildung sowie ggf. die erforderlichen Behandlungsstunden, Behandlungsfälle und die theoretische Ausbildung für die Behandlungsverfahren nachgewiesen ist, das der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien auf der Grundlage des § 92 SGB V anerkannt hat. Die Fachkundeprüfung dient dem Zweck, zu prüfen, ob Behandlungsverfahren erlernt oder praktiziert worden sind, die zu den Leistungen der GKV gehören. Maßgeblich ist die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Psychotherapie-Richtlinie sieht als anerkannte Verfahren die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie vor.
Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement
Maßnahmen der Qualitätssicherung dienen der Sicherung eines definierten Qualitätsniveaus, das Qualitätsmanagement hingegen zielt auf eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung durch die schrittweise Umsetzung von Qualitätszielen ab.
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeuten sind verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Dessen grundsätzliche Anforderungen werden von der Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung vom 01.01.2006 bestimmt. Dies soll der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung dienen.
Die Psychotherapeutenkammern Niedersachsen, Hamburg und Bremen haben ein QM- Handbuch bereitgestellt. Es ist passgenau für die psychotherapeutische Praxis gestaltet und erscheint in drei Versionen, für Verhaltenstherapie, psychodynamische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Vorwort zu den QM-Handbüchern
Benutzerhandbücher für die QM-Handbücher
QM- Handbuch für psychodynamische Psychotherapie
QM- Handbuch für Verhaltenstherapie
QM- Handbuch für Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie
Handbücher und weitere Informationen
Literaturempfehlungen
„Das Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis“ von Behnsen, Best und Bell (Loseblattsammlung, wird fortlaufend aktualisiert) – erhältlich über den Buchhandel
„Approbiert, was nun?“ von Best, Gerlach, Mittelstaedt, Munz, Stellpflug und Wittmann(2008) – erhältlich über den Buchhandel
„Start in die Selbstständigkeit. Leitfaden zur Gründung einer psychotherapeutischen Praxis“ (2010) – Broschüre erhältlich über die DPtV
Musterberufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten , Text und Kommentierung, 3. Auflage, Stellpflug, Berns
Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren – Eine Kurzanleitung von Hermann Schmidtbauer, GRIN Verlag GmbH