Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat im September 2013 mit dem Bundesverteidigungsministerium (BMVg) einen Vertrag geschlossen, nach dem auch approbierte Psychotherapeuten in Privatpraxen psychisch kranke Soldaten behandeln können. Für niedergelassene Psychotherapeuten mit KV-Zulassung ist dagegen nach wie vor allein die Vereinbarung maßgeblich, die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem BMVg geschlossen wurde.
Auf dieser Seite finden Sie, für Sie als TherapeutInnen, relevante Informationen rund um die psychotherapeutische Versorgung von Soldatinnen und Soldaten.
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