Für die Beratung Ihrer Patienten zur psychosozialen Notfallversorgung sind dies wichtige Informationen und Kontakte in Ihrem Bundesland:
Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben Sie, wenn Sie eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, für die die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt. Dazu zählen u.a. bestimmte physische und psychische Gewalttaten. Anspruchsberechtigt sind die Geschädigten, ihre Angehörigen und Hinterbliebene sowie Nahestehende von Geschädigten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Entschädigungsrecht
Traumaambulanzen
In Traumaambulanzen erhalten Berechtigte schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Unterstützung im Rahmen der „schnellen Hilfen“ nach dem SGB XIV. Traumaambulanzen für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: Traumaambulanzen