Fachkonferenz zur stationären Weiterbildung


  • Datum

  • Kategorie

    C1
  • Punkte

    6
  • Bundesland

    Berlin
  • Verfügbare Plätze

    45

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Jahr 2023 wird die Umsetzung der neuen Weiterbildung erneut eines unserer zentralen Themen in der OPK sein. Wir sind hier ein gutes Stück vorangekommen. Die „Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ der OPK ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Damit können Zulassungen von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten ab sofort beantragt werden. Anfang Februar 2023 konnten wir außerdem bereits neue Kolleginnen und Kollegen nach dem Psychotherapie-Studium mit der frischen Approbation in der Tasche in der OPK begrüßen.
Es ist nun von entscheidender Bedeutung für diese jungen Kolleginnen und für nicht weniger als die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung, dass es uns gemeinsam gelingt in den nächsten Monaten und Jahren ausreichend Weiterbildungsplätze zu schaffen – auch im stationären Bereich. Es muss jetzt ein neues System unter herausfordernden Rahmenbedingungen aufgebaut werden – und es ergeben sich Fragen an und neue Aufgaben für die Kammer.
Deshalb planen wir auch in diesem Jahr wieder eine „Fachkonferenz zur stationären Weiterbildung“. Sie richtet sich vor allem an leitende, (teil-)stationär tätige PPs und KJPs und an Kammermitglieder, die bereit sind, Verantwortung in der Weiterbildung „neuer“ Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ zu übernehmen.
Wir werden die Regelungen der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erläutern und stellen Ihnen das Antragsverfahren für Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte vor. Außerdem soll es einen juristischen Fachvortrag zu arbeitsrechtlichen Aspekten der Beschäftigung von PP/KJP und PTW im Zusammenspiel von Stellenbeschreibungen, Tätigkeitsprofilen und Arbeitsverträgen geben.
In anschließenden Workshops haben Sie dann die Gelegenheit, die Themen zu vertiefen, Fragen zu stellen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns ganz besonders darauf, dass unsere diesjährige Fachkonferenz wieder in Präsenz stattfinden kann und wir so in einen persönlichen, kollegialen Austausch mit Ihnen treten können.

Bitte nennen Sie uns bei der Anmeldung Ihren Wunsch-Workshops.

Workshop 1: Konkrete Hinweise zur Antragsstellung
Workshop 2: Arbeitsrechtlicher Workshop
Workshop 3: Austausch leitender Angestellter

Uhrzeit
10.30 - 16.00 Uhr
Verpflegung
Pausenverpflegung, Mittagessen, Tagungsgetränke, Kaffee/Tee
ReferentIn
tbc

Veranstalter

OPK | Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Ansprechpartner: Projektmanagement
E-Mail: veranstaltungen@opk-info.de
Telefon: 0341-462432-83
Fax: 0341-462432-19

Weitere Informationen

Kosten: kostenfrei


Veranstaltungsort

Helix Hub
Invalidenstraße 113
10115 Berlin


Anmeldung


Nennen Sie bitte 1 Alternative.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer für Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen

(Gültigkeit für Veranstaltungen des Fortbildungskalenders ab 01.01.2020)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) führt Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen durch. Alle Angebote der OPK richten sich an Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ggf. Angehörige anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen (nachfolgend „Teilnehmer" genannt).

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und der OPK für die von dieser angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Sie werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages zwischen der OPK und dem Teilnehmer.

§ 2 Anmeldung

  1. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an die OPK. Der Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Datum des Eingangs der Anmeldungen. Der Vertrag kommt durch Annahmeerklärung (schriftliche/elektronische Anmeldebestätigung) der OPK zustande.
  3. Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form (Brief, Fax, per E-Mail) oder als Onlinebuchung über die Internetseite der OPK. Mit Abschluss des Vertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der OPK und dem Anmeldenden begründet. Insbesondere erkennt der Teilnehmer diese AGB ausdrücklich an.

§ 3 Zahlung

  1. Die Teilnahmegebühr ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die Zahlung des Entgelts erfolgt per Überweisung.
  2. Der Teilnehmer erhält von der OPK mit der Anmeldebestätigung (schriftlich oder elektronisch) oder in einem gesonderten Schreiben eine Information über die jeweils zu zahlende Teilnahmegebühr sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. Zahlungsfrist.
  3. Im Fall eines Zahlungsverzugs ist die OPK berechtigt, die Teilnahmebestätigung zu widerrufen, den Teilnehmer von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen bzw. die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung bis zur vollständigen Begleichung der Teilnahmegebühr zu verweigern.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung

  1. Inhalt und Umfang der Leistungen der OPK ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot der OPK.
  2. Ein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird, besteht nicht. Dies gilt selbst dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines bestimmten Dozenten angekündigt wurde. Die OPK trägt dafür Sorge, dass auch der neue Dozent entsprechend qualifiziert ist, die Inhalte der Veranstaltung in umfassender Weise zu vermitteln.
  3. Die OPK kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  4. Bild- und Tonmitschnitte der Veranstaltung oder einzelner Teile derselben durch den Teilnehmer sind nicht erlaubt.

§ 5 Rücktritt / Kündigung durch die OPK

  1. Soweit die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die OPK von dem Vertrag zurücktreten. Die Absage erfolgt schriftlich oder elektronisch bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn. Der Teilnehmer erhält von der OPK - soweit vorhanden - ein alternatives Veranstaltungsangebot. Soweit das Veranstaltungsentgelt bereits eingezogen/bezahlt wurde, wird dieses umgehend erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.
  2. Soweit eine Veranstaltung aus Gründen, die von der OPK nicht zu vertreten sind (z.B. wegen höherer Gewalt), ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann, kann die OPK von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall muss der Teilnehmer nur das anteilige Entgelt für bereits durchgeführte bzw. durchführbare Veranstaltungsteile entrichten. Ein überzahltes Entgelt wird umgehend erstattet.

§ 6 Stornierung / Abmeldung durch den Teilnehmer

  1. Nach verbindlicher Anmeldung kann eine Stornierung nur in schriftlicher Form (Brief, Fax oder per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Mitteilung bei der OPK.
  2. Bei Veranstaltungen mit einer Teilnahmegebühr wird bei Stornierung
    • bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zurückerstattet;
    • unter vier bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr berechnet;
    • danach oder bei Nichterscheinen die volle Teilnahmegebühr berechnet.
  3. Die Stornierungsbedingungen gelten unabhängig von den Gründen des Rücktritts (z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt). Im Übrigen führt die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsstunden weder zu einer Ermäßigung noch zu einer Erstattung der Teilnahmegebühr.

§ 7 Haftung

  1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen der OPK erfolgen auf eigene Gefahr. Die OPK haftet nicht für Unfälle/Schäden, die den Teilnehmern und/oder deren Angehörigen durch Teilnahme an den Veranstaltungen, durch An- und Abreise, Anwesenheit am Veranstaltungsort und durch individuelle Unternehmen etc. entstehen.
  2. Die Haftung anderer Betriebe und Institutionen (z.B. Transportunternehmen, Hotels) bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Schriftformerfordernis und Schlussbestimmung

  1. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und der OPK sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt werden.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.