Klinische Neuropsychologie

Erlangung der Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“

Der Bereich Klinische Neuropsychologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation hirngeschädigter Patienten unter Einbezug ihrer familiären und beruflichen Situation. Dazu gehören insbesondere:

  • die diagnostische Beurteilung der kognitiven und affektiven Funktionen, des Erlebens und Verhaltens und der Persönlichkeit der Patienten unter Berücksichtigung neurologischer, neuropsychiatrischer, neuroradiologischer und neurophysiologischer Befunde
  • die Planung, Durchführung und Evaluation geeigneter neuropsychologischer Behandlungen einschließlich der Unterstützung bei der Krankheitsverarbeitung und der kotherapeutischen Einbeziehung des sozialen Umfelds der Patienten
  • die Unterstützung von Maßnahmen zur schulischen oder beruflichen Reintegration
  • die Erstellung neuropsychologischer Gutachten.

Ziel der Weiterbildung im Bereich Klinische Neuropsychologie ist die Erlangung der Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie nach Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung.

Die Bestandteile der Weiterbildung und Weiterbildungszeit sind Folgende:

  • Zwei Jahre klinische Tätigkeit in Vollzeittätigkeit oder in Teilzeittätigkeit entsprechend längerer Dauer auf Weiterbildungsstellen für Klinische Neuropsychologie oder klinischen Stellen. Davon ist mindestens ein Jahr in zur Weiterbildung zugelassenen stationären Einrichtungen der Neurologie oder Neurologischen Rehabilitation abzuleisten. Bis zu einem Jahr kann in einer zur Weiterbildung zugelassenen Praxis oder Ambulanz abgeleistet werden
  • mindestens 100 Unterrichtseinheiten (UE) fallbezogene Supervision durch zur Weiterbildung befugte Supervisoren
  • mindestens 400 UE Theorie; davon mindestens 200 UE in externen, zur theoretischen Weiterbildung zugelassenen Weiterbildungsstätten außerhalb der stationären oder ambulanten Einrichtung, in der die klinische Tätigkeit absolviert wird
  • mündliche Prüfung gegenüber dem Prüfungsausschuss Klinische Neuropsychologie der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer

 

Die Weiterbildungsbefugnis für die Teile „Theorie“ und „Supervision“ beantragen Sie bitte per E-Mail (info@opk-info.de) unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer, Angaben zum Datum des Erhalts der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ sowie einer tabellarischen Darstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten in der Klinischen Neuropsychologie inkl. Tätigkeitszeiten und ggf. Angaben zu Dozententätigkeiten o.ä..

 

Hier können Sie den Antrag nebst Anlagen und das Merkblatt mit weiteren Informationen herunterladen:

Dokumente:

Antrag Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie

Antrag Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie – Formblatt Anlage 1

Antrag Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie – Formblatt Anlage 2

Antrag Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie – Formblatt Anlage 3

Antrag_Klinische Neuropsychologie_Weiterbildungsstätte

Antrag_Klinische Neuropsychologie_Weiterbildungsstätte_Anlage 2

 

Rechtliche Grundlagen:

Weiterbildungsordnung ab 01.01.2020

Weiterbildungsbefugte im Bereich Klinische Neuropsychologie:

Weiterbildungsbefugnisse Klinische Neuropsychologie_Stand 12.09.2022

Weiterbildungsstätten im Bereich Klinische Neuropsychologie:

Weiterbildungsstätten Klinische Neuropsychologie_Stand 12.09.2022

 

Bitte schicken Sie alle Unterlagen an folgende Adresse:

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Goyastraße 2d
04105 Leipzig

Für Fragen steht Ihnen Herr Bröcker zu den telefonischen Sprechzeiten der Geschäftsstelle unter 0341-46243278 zur Verfügung.