Fortbildung

Die Fortbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie der (Fach-)Psychotherapeut*innen dient der Erhaltung, Aktualisierung, und Entwicklung der fachlichen Kompetenz durch berufsbegleitende Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Entwicklung. Sie sichert eine hochwertige Patientenversorgung.

Die Rahmenbedingungen sind für Mitglieder der OPK in der Fortbildungsordnung der OPK  (FO OPK) geregelt. Zur Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 7 Absatz 1 FO OPK und über das Akkreditierungsverfahren nach § 8 Absatz 1, 2 FO OPK hat der Vorstand der OPK folgende Durchführungsbestimmungen am 08.12.2023 erlassen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fortbildung

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den verschiedenen Themen des Bereiches Fortbildung wie Fortbildungsverpflichtung, Punktekonto, Fortbildungszertifikat der OPK