Zugelassene Weiterbildungsstätten

Die OPK führt gemäß § 11 Absatz 8 WBO PT ein Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten mit der/dem zuständigen Weiterbildungsbefugten, aus dem sich der Umfang der Befugnis/Zulassung ergibt.

Hier finden Sie die Verzeichnisse:

  1. Auflistung Weiterbildungsstätten nebst Weiterbildungsbefugten in dem Gebiet „Psychotherapie für Erwachsene“
  2. Auflistung Weiterbildungsstätten nebst Weiterbildungsbefugten in dem Gebiet „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche“
  3. Auflistung Weiterbildungsstätten nebst Weiterbildungsbefugten in dem Gebiet „Neuropsychologische Psychotherapie“

Wir raten an der Weiterbildung interessierten Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten rechtzeitig vor Beendigung des Studiums mit den zugelassenen Weiterbildungsstätten in Kontakt zu treten und dort Informationen zur Möglichkeit der Weiterbildung an der Weiterbildungsstätte einzuholen.