Die OPK führt gemäß § 11 Absatz 8 WBO PT ein Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten mit der/dem zuständigen Weiterbildungsbefugten, aus dem sich der Umfang der Befugnis/Zulassung ergibt.
Hier finden Sie die Verzeichnisse:
- Auflistung Weiterbildungsstätten nebst Weiterbildungsbefugten in dem Gebiet „Psychotherapie für Erwachsene“
- Auflistung Weiterbildungsstätten nebst Weiterbildungsbefugten in dem Gebiet „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche“
- Auflistung Weiterbildungsstätten nebst Weiterbildungsbefugten in dem Gebiet „Neuropsychologische Psychotherapie“
Wir raten an der Weiterbildung interessierten Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten rechtzeitig vor Beendigung des Studiums mit den zugelassenen Weiterbildungsstätten in Kontakt zu treten und dort Informationen zur Möglichkeit der Weiterbildung an der Weiterbildungsstätte einzuholen.