Intervisionsgruppen

Unter Intervision versteht man Fallbesprechungen in einer Gruppe von Fachkolleg*innen, die sich regelmäßig treffen. Im Gegensatz zur Supervision gibt es bei der Intervision keine explizit benannte, meist bezahlte Leitung durch anerkannten Supervisoren. Alle können in den Gruppensitzungen abwechselnd ein Behandlungsproblem aus der Praxis in anonymisierter Form vortragen.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Intervisionsgruppe:

  • Antragsteller müssen Mitglied der OPK sein
  • Der Gruppe müssen mindestens 3 ständige Mitglieder angehören, wovon mindestens 2 Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind. Zusätzlich können Angehörige anderer Berufe an der Intervisionsgruppe teilnehmen.
  • Die Anzahl der Treffen beläuft sich i.d.R. auf mindestens 1 Treffen pro Quartal bzw. mindestens 4 Treffen im Kalenderjahr
  • Die Treffen einer Intervisionsgruppe müssen im Zuständigkeitsbereich der OPK stattfinden.

Frühester Akkreditierungsbeginn ist der Folgetag des Eingangs des Antrages in der Geschäftsstelle der OPK.

 

Formulare / Online-Anträge: