Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben Sie, wenn Sie eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, für die die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt. Dazu zählen u.a. bestimmte physische und psychische Gewalttaten. Anspruchsberechtigt sind die Geschädigten, ihre Angehörigen und Hinterbliebene sowie Nahestehende von Geschädigten.
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Traumaambulanzen
In Traumaambulanzen erhalten Berechtigte schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Unterstützung im Rahmen der „schnellen Hilfen“ nach dem SGB XIV. Weiterführende Informationen hier.
Traumaambulanzen für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.