Menschen werden zumeist unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen. Die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) hilft in diesen kritischen Lebenssituationen, mit der Belastung zurecht zu kommen. Die Maßnahmen zielen dabei auf die Bewältigung der kritischen Lebensereignisse und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Unfallzeugen von Notfällen) ab. Im Mittelpunkt steht dabei die Aktivierung von persönlichen und sozialen Ressourcen im Umfeld der Betroffenen.
Die PSNV ist als ein Prozess zu verstehen, der bis zu einem Jahr (nach der Großschadenslage, nach dem Katastrophenfall) dauern kann. Er unterteilt sich in eine kurz-, mittel- und langfristige Phase. Die Akteure dieser drei Phasen sind sehr unterschiedlich. In der Akutphase sorgen PSNV-Teams (Kriseninterventionsteams) vor Ort für die psychosoziale Erstversorgung. Diese bestehen aus ehrenamtlichen Personen, die über eine Ausbildung im Umgang mit diesen Krisen verfügen. Nach max. 72 Stunden ist die Arbeit der Kriseninterventionsteams beendet.
Daran schließt sich die mittel- und langfristige Versorgung an. Diese zwei Phasen können insgesamt bis zu einem Jahr dauern. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten in diesen Situationen Hilfe zu bekommen. Sie können sich an Beratungsstellen wenden (z. B. Weißer Ring) oder an Traumaambulanzen. Diese halten das Angebot der „schnellen Hilfe“ vor. Mit diesem erhalten Betroffene (Kinder und Erwachsene) von Gewalttaten unbürokratisch in den ersten zwölf Monaten nach dem Ereignis psychotherapeutische Unterstützung. Einen Überblick zu Traumaambulanzen finden Sie in Ihrem jeweiligen Bundesland.
Besteht nach Ausschöpfung des Kontingents von psychotherapeutischen Leistungen in der Traumaambulanz (15 Sitzungen für Erwachsene, 18 Sitzungen für Kinder und Jugendliche) weiterer therapeutischer Behandlungsbedarf, ist ein Übergang in eine psychotherapeutische Praxis notwendig. In bestimmten Fällen gibt es auch die Möglichkeit auf das Psychotherapeutenverfahren der Unfallkassen zurückzugreifen.
Weitere Ansprechpartner können die Opferbeauftragte Ihres Bundeslands sein. Diese haben einen sehr guten Überblick über die Versorgungslandschaft. Ihre Aufgabe ist es Betroffene durch den Dschungel der vielfältigen Angebote zu lotsen.
Menschen reagieren auf Unglücksfälle verschieden. Bei Erwachsenen können typische Reaktionen sein:
• Hilflosigkeit,
• Angst, Wut, Verzweiflung
• Niedergeschlagenheit,
• Schuldgefühle,
• Heftige Stimmungsschwankungen,
• Ratlosigkeit,
• Unfähigkeit, alltägliche Handlungen auszuführen.
Bei Kindern können typische Reaktionen sein:
· Alpträume, Schreckhaftigkeit und Nervosität,
· das Gefühl, das Ereignis wieder zu erleben (Geräusche, Gerüche, Anblicke),
· gedrückte Stimmung, Gereiztheit, Konzentrationsprobleme, Stimmungsschwankungen,
· Gefühle von Leere und Sinnlosigkeit, ausgeprägtes Sorgen machen, Grübeln,
· Angstzustände, z. B. Herzrasen, Schüttelfrost,
· Schweißausbrüche, Übelkeit, Schlafstörungen
· Rückzug und Vermeidung bestimmter Orte und Situationen.
Angehörige fühlen sich häufig hilflos. Wie Sie in solchen Situationen unterstützen können Sie in unserem Flyer „Psychotherapeutische Erste Hilfe nach schockierenden Ereignissen“ nachlesen:
Psychotherapeutische Hilfe für Kinder und Jugendliche nach schockierenden Ereignissen
Diese Links geben Ihnen weiterführende Informationen zur Sozialen Entschädigung:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html