Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben Sie, wenn Sie eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, für die die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt. Dazu zählen u.a. bestimmte physische und psychische Gewalttaten. Anspruchsberechtigt sind die Geschädigten, ihre Angehörigen und Hinterbliebene sowie Nahestehende von Geschädigten.
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Traumaambulanzen
In Traumaambulanzen erhalten Berechtigte schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Unterstützung im Rahmen der „schnellen Hilfen“ nach dem SGB XIV.
Traumaambulanzen für Sachsen finden Sie hier.
Opferbeauftragte
Die sächsische Opferbeauftragte, Frau Iris Kloppich, ist für den Ausbau und die Vernetzung des Opferschutzes und der Hilfe für Betroffene im und aus dem Freistaat bei Großschadensereignissen zuständig. Sie steht als Ansprechpartnerin Angehörigen, Hinterbliebenen und anderen Betroffenen zur Verfügung. Sie agiert als »Lotsin« und vermittelt Betroffene an die für die jeweilige Situation passenden Hilfsangebote und an zuständige staatliche und nichtstaatliche Stellen. Ihre Kontaktdaten finden Sie hier.