Fortbildungsveranstalter

Auf Antrag können auch Fortbildungsveranstalter zeitlich befristet akkreditiert werden, sofern sie die Gewähr dafür bieten, dass unter ihrer Trägerschaft Fortbildungsinhalte, Art der Durchführung, durchführende Personen und die eingesetzten Evaluationsmethoden den Anforderungen der Fortbildungsordnung der OPK entsprechen. Akkreditierte Fortbildungsveranstalter sind berechtigt, auf die Akkreditierung öffentlich hinzuweisen und mit Fortbildungspunkten bewertete Teilnahmebestätigungen auszustellen.

Bitte beachten Sie die Standards für die Akkreditierung als Fortbildungsveranstalter:

  • Geplante Fortbildungsveranstaltungen müssen mittels Meldevorlage für Veranstalter bei der OPK eingereicht werden.
  • Auf Verlangen der OPK sind zur weiteren Bearbeitung Unterlagen, wie z. B. Skripte oder Präsentationen der Fortbildungsveranstaltung, zur Verfügung zu stellen.
  • Eine Verpflichtungserklärung des Fortbildungsveranstalters Anwesenheitslisten zu führen, die auf Verlangen der OPK vorzulegen sind.
  • Teilnahmebestätigungen werden vom Veranstalter selbst ausschließlich unter Verwendung der von der OPK zur Verfügung gestellten Vorlage erstellt und ausgegeben.

Damit der Antrag auf Akkreditierung als Fortbildungsveranstalter rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollte er 4 – 6 Wochen vor Beginn der ersten Fortbildungsveranstaltung in der Geschäftsstelle der OPK eingegangen sein. Eine rückwirkende Akkreditierung für bereits stattgefundene Fortbildungsveranstaltungen ist nicht möglich!

 

Formulare / Online-Anträge:

 

Weitere Dokumente: