Fortbildungsveranstaltung

Fortbildungsveranstaltungen können vor ihrer Durchführung auf Antrag von der OPK akkreditiert werden, sofern dabei die Anforderungen der Fortbildungsordnung der OPK erfüllt werden.

Mit der Akkreditierung erfolgt gleichzeitig eine Bewertung der Fortbildungsveranstaltung mit Fortbildungspunkten. Der Fortbildungsveranstalter ist berechtigt, auf die Akkreditierung durch die OPK öffentlich hinzuweisen und mit Fortbildungspunkten bewertete Bescheinigungen auszustellen.

Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen kann nur erfolgen, wenn:

  • die Fortbildungsinhalte auf Psychotherapeuten und auf die psychotherapeutische Berufsausübung ausgerichtet sind,
  • die Fortbildungsinhalte dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Psychotherapie entsprechen,
  • die Vorgaben der Berufsordnung eingehalten werden,
  • sich die Auswahl der Fortbildungsinhalte nicht an wirtschaftlichen Interessen orientiert und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Referenten offengelegt werden,
  • die weltanschauliche Neutralität gewahrt ist,
  • die Qualifikation der Referenten und Supervisoren bestimmten Anforderungskriterien entspricht (siehe Anlage 2 der Fortbildungsordnung der OPK)
  • und der Fortbildungserfolg überprüfbar ist.

Damit ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollte der Antrag auf Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung  4 – 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Geschäftsstelle der OPK eingegangen sein. Eine rückwirkende Akkreditierung ist nicht möglich!

 

Formulare / Online-Anträge:

 

Weitere Dokumente: