Ein korrektes und seriöses Auftreten ist die persönliche Visitenkarte und trägt gleichzeitig dazu bei, dass die Psychotherapeutenschaft in der Gesundheitslandschaft als qualifizierter Leistungsanbieter wahrgenommen wird.
Welche Berufsbezeichnungen zulässig sind und ob Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte als Zusätze beigefügt werden dürfen, sind in dieser neuen Broschüre „Regeln zur Außendarstellung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ übersichtlich zusammengefasst.
Häufig besteht auch Unsicherheit darüber, welche Werbemaßnahmen gestattet sind. Dürfen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen beispielsweise einen Tag der offenen Tür oder eine Kulturveranstaltung in ihren Praxisräumen durchführen? Können sie in kostenlos verteilten Stadtplänen auf ihr Angebot hinweisen oder auf Plakaten in öffentlichen Verkehrsmitteln werben? Die Broschüre erläutert, welche Werbemaßnahmen grundsätzlich erlaubt oder in der Regel verboten sind.
Weitere Informationen beziehen sich auf die Gestaltung von Praxisschild, Broschüren und Homepage inklusive Impressum, auf Anzeigen und Inserate sowie Einträge in Verzeichnisse, Internetsuchen und Telefonbücher.
Die Broschüre hat die Psychotherapeutenkammer NRW herausgegeben.
Die Broschüre zum Herunterladen: Broschuere_Aussendarstellung_web