Die Weiterbildung kann in den folgenden drei Gebieten erfolgen:
· Psychotherapie für Erwachsene
· Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
· Neuropsychologische Psychotherapie
Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Gebietsweiterbildung können jeweils die folgenden Bezeichnungen erworben werden:
· Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut für Erwachsene
· Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche
· Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut für Neuropsychologische Psychotherapie
Während der Qualifizierung in den Gebieten „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche“ oder „Psychotherapie für Erwachsene“ ist die Vertiefung in mindestens einem der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren „Analytische Psychotherapie“, „Systemische Therapie“, „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ oder „Verhaltenstherapie“ obligatorisch.
Das Gebiet „Psychotherapie für Erwachsene“ deckt die Behandlung aller Patientinnen und Patienten ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Weiterbildung im Gebiet „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche“ berechtigt zur Behandlung von Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Das Aufgabenspektrum beider Gebiete umfasst die Diagnostik, die Indikationsstellung und Behandlung von Erkrankungen und Funktionsstörungen mit dem Ziel, die psychische und physische Gesundheit wiederherzustellen, zu erhalten und zu fördern.
Das Gebiet „Neuropsychologische Psychotherapie“ ist altersübergreifend und umfasst die Behandlung von Störungen, deren Ursache eine Verletzung oder Erkrankung des Gehirns ist. Es umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von kognitiven, behavioralen (verhaltensbedingten) sowie emotional-affektiven Störungen. Bei der Weiterbildung in „Neuropsychologischer Psychotherapie“ erfolgt keine Qualifizierung in einem Psychotherapieverfahren, vielmehr werden Kompetenzen in ausgewählten Methoden und Techniken in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren erlernt.
In einer Gebietsweiterbildung begrenzt die Definition des Gebietes die Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut. So kann beispielsweise eine Fachpsychotherapeutin für Erwachsene keine Personen unter 18 Jahren zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln oder den Fachpsychotherapeutenstandard in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie sicherstellen.