Neue Weiterbildung

Die neue Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurde mit dem „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Mit der zum 01.09.2020 in Kraft getretenen Änderung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurde sie auf eine universitäre Ausbildung umgestellt. Angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten absolvieren nun ein Psychotherapie-Studium. Es gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium auf. Im Anschluss wird die staatliche Approbationsprüfung abgelegt. Die Approbation und damit die Erlaubnis, den Heilberuf selbständig und eigenverantwortlich ausüben zu dürfen, wird somit mit dem Bestehen der Approbationsprüfung bereits im Anschluss an das Studium erteilt. Die Berufsbezeichnung lautet dann „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“.

Die Approbation ist jedoch nicht der letzte Schritt in der Qualifizierung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Mit dem Erhalt der Approbation steht ihnen die Möglichkeit offen, eine fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten zu absolvieren. Deren Ziel ist der Erwerb eingehender und besonderer Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in einem bestimmten Weiterbildungsgebiet. Abgeschlossen wird die Weiterbildung mit einer eigenen, von den jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern durchgeführten Prüfung. Die OPK regelt diese Weiterbildung in der „Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ (WBO PT), die am 01.01.2023 in Kraft getreten ist.

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung besitzen, führen weiterhin ihre jeweilige Berufsbezeichnung. Die Weiterbildung wird für sie wie bisher in der Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (WBO PP/KJP) geregelt. Bitte beachten Sie: Die WBO PT gilt ausschließlich für nach neuer Gesetzgebung approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Der Vorstand und die Gremien der OPK werden sich in diesem Jahr intensiv damit befassen, die WBO PP/KJP zu erweitern, um auch ihnen verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Für Ihre Fragen:

Ihre Fragen zur neuen Weiterbildung richten Sie bitte per Mail unter weiterbildung@opk-info.de  an uns.