Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben Sie, wenn Sie eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, für die die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt. Dazu zählen u.a. bestimmte physische und psychische Gewalttaten. Anspruchsberechtigt sind die Geschädigten, ihre Angehörigen und Hinterbliebene sowie Nahestehende von Geschädigten.
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Traumaambulanzen
In Traumaambulanzen erhalten Berechtigte schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Unterstützung im Rahmen der „schnellen Hilfen“ nach dem SGB XIV.
Traumaambulanzen für Thüringen finden Sie hier.
Kontaktstelle für Betroffene von Terror und Amok
Die Kontaktstelle ist Ansprechpartner für alle Opfer und Betroffenen eines Terroranschlags oder einer Amoktat, welche sich in Thüringen ereignen. Betroffene sind alle Menschen, deren physische oder psychische Gesundheit mittelbar oder unmittelbar durch die Tat beeinträchtigt ist. Die Kontaktdaten der Beratungsstelle finden Sie hier.