Akkreditierung von Veranstaltungen

Die OPK ist für die Anerkennung und Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen zuständig, wenn die Fortbildungsveranstaltung in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, im Freistaat Sachsen sowie im Freistaat Thüringen stattfindet. In den Themenbereichen Fortbildungsveranstaltung, Intervisionsgruppe und Fortbildungsveranstalter finden Sie weitere Informationen u. a. zur Beantragung einer Akkreditierung.