Die OPK ist für die Anerkennung und Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen zuständig, wenn die Fortbildungsveranstaltung in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, im Freistaat Sachsen sowie im Freistaat Thüringen stattfindet. In den Themenbereichen Fortbildungsveranstaltung, Intervisionsgruppe und Fortbildungsveranstalter finden Sie weitere Informationen u. a. zur Beantragung einer Akkreditierung.
OPK
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts
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