Aktuelle Informationen zur Fortbildungsverpflichtung – Verlängerung der Fortbildungszeiträume aufgrund der COVID-19-Pandemie
Aufgrund der COVID-19-Pandemie war es Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen nicht immer möglich, regelmäßig Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten. Deshalb wurden die aktuellen 5-Jahres-Zeiträume, für die der Erwerb von 250 Fortbildungspunkten nachzuweisen ist, verlängert.
Die Verlängerung für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung beträgt bis zu 24 Monate, für Angestellte in Krankenhäusern und Einrichtungen nach § 108 SGB V 12 Monate. Die OPK bietet allen ihren Mitgliedern ebenfalls eine Verlängerung ihres aktuellen Fortbildungszeitraumes um 12 Monate an. Das Antragsformular finden Sie hier.
Auskünfte über ihren Fortbildungszeitraum erhalten Mitglieder mit KV-Zulassung von ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und Angestellte in Krankenhäusern und Einrichtungen nach § 108 SGB V von ihrem Arbeitsgeber.
Für die Mitglieder der OPK besteht die Möglichkeit, bei Beantragung des Fortbildungszertifikates der OPK für die Prüfung der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung diesen von KV oder Arbeitgeber bestätigten Zeitraum berücksichtigen zu lassen.
Wir stehen Ihnen gerne für Rückfragen unter folgender Kontaktmöglichkeit zur Verfügung:
Tel.: 0341 462432 82
E-Mail: mitgliederservice@opk-info.de
Ihre Kassenärztlichen Vereinigungen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Kassenärztliche Vereinigung | Ansprechpartner*in | Kontaktdaten |
KV Brandenburg | Fachbereich Qualitätssicherung | Tel.: 0331 2309 908 |
KV Mecklenburg-Vorpommern | Abteilung Sicherstellung Frau Liborius |
Tel.: 0385 7431 365 |
KV Sachsen | Abteilung Qualitätssicherung | BGST Chemnitz: Team Fortbildung Tel.: 0371 2789 4580BGST Leipzig & Dresden Frau Lerz Tel.: 0341 2432 2580 |
KV Sachsen-Anhalt | Frau Zimmermann | Tel.: 0391 627 6450 |
KV Thüringen | Abteilung Qualitätssicherung Frau Döllner |
Tel.: 03643 559 729 |