Sachverständige

Bei den Sachverständigen der OPK handelt es sich um Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die in den Bereichen:

  • Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht
  • Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage
  • Familienrecht und KJHG
  • Sozialrecht
  • Zivilrecht und Verwaltungsrecht

über eine besonderen Sachkunde und eine überdurchschnittliche fachliche Expertise verfügen. Gerichte, Behörden und Institutionen im Bereich der OPK delegieren Sachfragen an diesen Personenkreis, wenn sie selbst über kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen in den genannten Bereichen verfügen. In einem vom Sachverständigen erstellten Gutachten werden diese Sachfragen durch den Sachverständigen beantwortet.

Bei der OPK haben derzeit mehr als 30 Sachverständige einen Antrag zur Eintragung in die Sachverständigenlisten der OPK gestellt, welche Sie unter dem nachfolgenden Link finden:

Sachverständigen-Listen