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C1Punkte
5Bundesland
Online-Veranstaltung
Die Zahl der approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach einem Psychotherapie-Studium steigt nun zunehmend und damit der Bedarf an Weiterbildungsplätzen. In der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung ist ein Jahr berufliche Tätigkeit auch im institutionellen Versorgungsbereich möglich. Dazu zählen unter anderem Einrichtungen der Sucht-, Behinderten- und Jugendhilfe, der Sozialpsychiatrie, der Sozialpädiatrie, der Gemeindepsychiatrie und des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie psychosoziale Fachberatungsstellen und -dienste. Diese Institutionen müssen bei der OPK als Weiterbildungsstätten anerkannt werden. Die Verantwortung für eine fachgerechte Durchführung der Weiterbildung liegt bei von der Kammer anerkannten Weiterbildungsbefugten, die auch unsere Kammermitglieder sind.
Wie die Weiterbildung im institutionellen Versorgungsbereich mit seinen besonderen Strukturen und Aufgabenfeldern umgesetzt werden könnte, bedarf spezieller Überlegungen.
Im Fachgespräch möchten wir Sie über die Eckpunkte der Weiterbildungsordnung und Überlegungen zu der Umsetzung, Herausforderungen und Möglichkeiten im institutionellen Bereich informieren. Vor allem ist uns aber auch daran gelegen, mit Ihnen aufgrund Ihrer Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort ins Gespräch darüber zu kommen, wie eine Befugnis bei Ihnen umgesetzt werden könnte, welche Tätigkeiten sich für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung eignen und ob eine Anerkennung als Stätte erwogen werden könnte und was dafür vonnöten wäre.
Wir freuen uns auf einen produktiven und kollegialen Austausch mit Ihnen.
- Uhrzeit
- 13.00 -16.30 Uhr
- ReferentIn
- Wolfgang Schreck
Psychologischer Psychotherapeut
Vorstandsmitglied der BPtK
Vorstand der OPK
Veranstalter
OPK | Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Ansprechpartner: Projektmanagement
E-Mail: veranstaltungen@opk-info.de
Telefon: 0341-462432-83
Fax: 0341-462432-19
Weitere Informationen
Kosten: kostenfrei
Veranstaltungsort
zoom,
alle weiteren Informationen erhalten Sie wenige Tage vor dem Fortbildungsdatum