Tag der Organspende am 6. Juni

Drei von vier Befragten sind grundsätzlich für eine Organspende, aber nur jeder achte Deutsche hat einen Organspendeausweis. Bedeutet doch die Zustimmung zu einer Organspende auch immer die direkte Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit und dem Tod.

„Denken Sie aber auch an die Angehörigen der Organspender“ erklärt die OPK-Kammerpräsidentin Andrea Mrazek, M.A., M.S. (USA). Wenn kein Organspendeausweis vorliegt, können die Ärzte auch die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen fragen. „Fast alle Angehörigen sind aber mit dieser Frage überfordert. Die Frage kommt für sie zum denkbar ungünstigen Augenblick“ erläutert Mrazek. „Ein Organspendeausweis ist eine enorme Hilfe für die Angehörigen, die um einen geliebten Menschen trauern und nicht mit einer solch schwierigen Entscheidung belastet werden möchten.“

In Deutschland stellen strenge gesetzliche Vorschriften sicher, dass kein Organ vorschnell entnommen wird. Erstens darf ein Organ nur dann transplantiert werden, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod eines Menschen festgestellt haben. Zweitens muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen. Jährlich können so rund 4.000 Menschen weiterleben, weil sie rechtzeitig ein fremdes Organ erhalten. Doch die Zahl der gespendeten Organe sinkt und immer noch sterben drei Menschen täglich, weil sie vergeblich auf ein Herz, eine Niere, Leber oder Lunge gewartet haben.

Die OPK führt am 19.08.2009 gemeinsam mit dem Bundesverband der Organtransplantierten (BDO), der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sowie dem Universitätsklinikum Jena eine Veranstaltung zum Thema „Psychotherapie im Kontext von Organtransplantation“ durch.