Psychotherapeutische Versorgung im Katastrophenfall in Rostock


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  • Datum

  • Kategorie

    C1
  • Punkte

    7
  • Bundesland

    Mecklenburg-Vorpommern

Im Katastrophenschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist mit § 8 die „Zusammenarbeit im Gesundheitswesen“ formuliert. Wie sieht so eine Zusammenarbeit aus und was bedeutet das für die Psychotherapeuten?

Thematische Schwerpunkte:

  • Bevölkerungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Koordinierende Stelle der Unfallkasse M-V,
  • PSNV-Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern sowie
  • mögliche Einbindung und Ziele einer psychotherapeutischen Notfallversorgung im Katastrophenfall.

Dieses Fortbildungsangebot ist besonders für Kammermitglieder, die sich ein Engagement im Bereich der Notfallpsychotherapie vorstellen können und die bereits sind bei Großschadensereignissen, sich in die Strukturen der psychosozialen Notfallversorgung einzubringen. Mit der Teilnahme an der Fortbildung ist jedoch keine Verpflichtung verbunden.

Uhrzeit
10.00 – 16.00 Uhr
Verpflegung
Pausenversorgung, Mittagessen, Tagungsgetränke, Kaffee/Tee
Teilnehmer
maximal 45
ReferentIn
Heiko Fischer
Leiter Landeszentrale Stelle PSNV Mecklenburg-Vorpommern

Uwe Becker
Ministerium für Inneres Bau und Digitalisierung M-V, Referat 450

Marc Irmer
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern

Veranstalter

OPK | Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Ansprechpartner: Projektmanagement
E-Mail: veranstaltungen@opk-info.de
Telefon: 0341-462432-83
Fax: 0341-462432-19

Weitere Informationen

Kosten: 40 €


Veranstaltungsort

TRIHOTEL
Tessiner Straße 103
18055 Rostock