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Datum
Kategorie
C1Punkte
7Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Im Katastrophenschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist mit § 8 die „Zusammenarbeit im Gesundheitswesen“ formuliert. Wie sieht so eine Zusammenarbeit aus und was bedeutet das für die Psychotherapeuten?
Thematische Schwerpunkte:
- Bevölkerungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern,
- Koordinierende Stelle der Unfallkasse M-V,
- PSNV-Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern sowie
- mögliche Einbindung und Ziele einer psychotherapeutischen Notfallversorgung im Katastrophenfall.
Dieses Fortbildungsangebot ist besonders für Kammermitglieder, die sich ein Engagement im Bereich der Notfallpsychotherapie vorstellen können und die bereits sind bei Großschadensereignissen, sich in die Strukturen der psychosozialen Notfallversorgung einzubringen. Mit der Teilnahme an der Fortbildung ist jedoch keine Verpflichtung verbunden.
- Uhrzeit
- 10.00 – 16.00 Uhr
- Verpflegung
- Pausenversorgung, Mittagessen, Tagungsgetränke, Kaffee/Tee
- Teilnehmer
- maximal 45
- ReferentIn
- Heiko Fischer
Leiter Landeszentrale Stelle PSNV Mecklenburg-Vorpommern
Uwe Becker
Ministerium für Inneres Bau und Digitalisierung M-V, Referat 450
Marc Irmer
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Veranstalter
OPK | Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Ansprechpartner: Projektmanagement
E-Mail: veranstaltungen@opk-info.de
Telefon: 0341-462432-83
Fax: 0341-462432-19
Weitere Informationen
Kosten: 40 €
Veranstaltungsort
TRIHOTEL
Tessiner Straße 103
18055
Rostock