Supervision

Supervision ist eine Form der Beratung, die zur Reflexion eigenen Handelns anregen sowie Qualität professioneller Arbeit sichern und verbessern soll. Supervisionen werden von Supervisor*innen geleitet, die zumeist eine entsprechende Qualifikation oder Zusatzausbildung haben. Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen lernen in der Supervision, ihr Handeln zu prüfen und zu verbessern. Dazu können die Teilnehmenden bestimmte Ziele vereinbaren. Inhalte können zum Beispiel die praktische Arbeit oder die Rollen- und Beziehungsdynamik in der psychotherapeutischen Arbeit sein.

Die OPK erkennt auf Antrag Supervisoren für die Fortbildung an, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in und/oder Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut*in
  • Fachkundenachweis oder abgeschlossene Ausbildung in einem vom wissenschaftlichen Beirat für die vertiefte Ausbildung anerkannten oder empfohlenen Verfahren oder in einem in der Weiterbildungsordnung der OPK geregelten Verfahren
  • Nachgewiesene 5-jährige psychotherapeutische Tätigkeit nach Erhalt der Approbation (Kurzzusammenfassung)
  • Selbsterklärung, dass neben der supervisorischen Tätigkeit eine klinisch-praktische Tätigkeit im Umfang von im Regelfall mindestens 15 Stunden/Woche ausgeübt wird

Anerkannte Supervisoren der OPK für die Fortbildung sind berechtigt, für ihre Supervisionen Fortbildungspunkte zu vergeben.

 

Formulare / Online-Anträge:

 

Hier finden Sie die Supervisoren, die eine Anerkennung der OPK für die Fortbildung von Psychologischen Psychotherapeut*innen und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen entsprechend ihrer nachgewiesenen Fachkunde erhalten haben.