In Sachsen-Anhalt

Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben Sie, wenn Sie eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, für die die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt. Dazu zählen u.a. bestimmte physische und psychische Gewalttaten. Anspruchsberechtigt sind die Geschädigten, ihre Angehörigen und Hinterbliebene sowie Nahestehende von Geschädigten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Traumaambulanzen

In Traumaambulanzen erhalten Berechtigte schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Unterstützung im Rahmen der „schnellen Hilfen“ nach dem SGB XIV.

Traumaambulanzen für Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Opferbeauftragte

Die Landesopferbeauftragte Sachsen-Anhalt, Frau Dr. Gabriele Theren, ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit Ansprechpartnerin für Betroffene und deren Angehörige in Fällen von Terrorismus und sonstigen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignisse . Sie vernetzt die Akteure im Hilfesystem und unterstützt dadurch die Geschädigten und deren Angehörige. Ihre Kontaktdaten finden Sie hier.