Erhebungsbogen Antrag auf Beitragsminderung

Bitte senden Sie das Formular nur dann an uns, wenn Sie uns Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen zur Verfügung stellen wollen.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie keine Auskünfte zu Ihren Einkünften erteilen möchten, werden Sie ohne weitere Prüfung der Beitragsklasse BK 1 zugeordnet.


A. Angaben zur Person


B. Angaben zur Eingruppierung in eine Beitragsklasse

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C. Angaben zur Eingruppierung in eine Sonderbeitragsklasse

Sollten sich unter C.1 oder C.2 keine Änderungen Ihres bereits nachgewiesenen Status ergeben haben, ist der Versand des Formulars nicht notwendig.

und …
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und …
Sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, reichen Sie bitte eine Kopie Ihres Rentenbescheides oder -ausweises ein, damit wir Ihren Beitrag anpassen können.

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Erläuterungen zum Erhebungsbogen 2024

(Die Ziffern entsprechen der Bezifferung im Erhebungsbogen.)

B. Angaben zur Eingruppierung in eine Beitragsklasse
zu 1. Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten können, dann müssen Sie für das laufende Jahr keine weiteren Angaben machen.
Es erfolgt automatisch die Einstufung in Beitragsklasse 4.
zu 2. Wenn Sie etwas anderes als „keine Angaben” ausgewählt haben, ist als Nachweis eine Kopie Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2023, Kopien Ihrer gestellten Rechnungen oder Kopien der entsprechenden Kontoauszüge beizufügen. Ohne Nachweis erfolgt eine Einstufung in die Beitragsklasse BK 1.
zu 3. Wenn Sie etwas anderes als „keine Angaben” ausgewählt haben, ist als Nachweis eine Kopie Ihres Einkommensteuerbescheides des Jahres 2022 beizufügen. Ohne Nachweis erfolgt eine Einstufung in die Beitragsklasse BK 1.

 

C. Angaben zur Eingruppierung in eine Sonderbeitragsklasse
zu 1. Sind Sie auch Pflichtmitglied einer anderen Heilberufekammer, haben Sie die Hälfte der maßgebenden Beitragsklasse zu entrichten.
zu 2.b), 3.b), 8. Wenn Sie eine dieser Optionen angewählt haben, wird auf der Grundlage des Günstigkeitsprinzips eine Vergleichsberechnung zwischen der relevanten einkommensbezogenen Beitragsklasse nach § 2 Abs. 4 BeitragsO-OPK (BK 1 bis BK 4) und der Sonderklasse SK 1 vorgenommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Angaben zu Ihren Einkünften unter Beilegung der entsprechenden Nachweise vorgenommen haben.
zu 2.a), 5., 6. Bei Auswahl dieser Optionen erfolgt die Eingruppierung in die Sonderbeitragsklasse SK 3.
zu 4. Haben Sie Ihre berufsbezogene Tätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze beendet erfolgt die Eingruppierung ab dem 01.01.2023 in die Sonderklasse SK 2 (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 BeitragsO-OPK). Der Kammer ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Soweit die Berufstätigkeit im laufenden Beitragsjahr erneut aufgenommen wird, erfolgt eine Neuberechnung des Beitrages.
zu 7. Haben Sie eine dieser Optionen angewählt, werden Sie der Sonderbeitragsklasse SK 2 zugeordnet, sofern Sie die aktuellen Bescheinigungen der Agentur für Arbeit, Ihrer Ärztin/Ihres Arztes und/oder die relevante Erziehungszeitbescheinigung/Geburtsurkunde/n vorgelegt haben.
Voraussetzung für die Sonderbeitragsklasse SK 2 ist eine Unterbrechung der Berufstätigkeit von mindestens sechs Monaten im laufenden Beitragsjahr (2024). Dieser Zeitraum ist der Kammer unmittelbar nach Erhalt der oben genannten Unterlagen nachzuweisen. Entfallen die Voraussetzungen, wird eine Nachberechnung vorgenommen.

 

 

Einkünfte 2022 Beitragsklasse Beitrag
ab 47.250,00 € BK1 (Regelbeitrag) 530,00 €
< 47.250,00 € BK2 (125 vom Hundert) 424,00 €
< 37.800,00 € BK3 (100 vom Hundert) 371,00 €
< 28.350,00 € BK4 (75 vom Hundert) 159,00 €

 

 

Sonderbeitragsklassen
Sonderklasse 1 265,00 € Tätigkeit mit Erziehung Kind unter 3 Jahren, Rente mit Tätigkeit
Sonderklasse 2 159,00 € Elternzeit, Krankheit, ALG I (Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit für mind. 6 Monate im laufenden Beitragsjahr), Aufgabe der berufsbezogenen Tätigkeit vor Erreichen der Regelaltersrente
Sonderklasse 3 53,00 € Rente ohne Tätigkeit, Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente, Bürgergeldbescheid, Sozialhilfebescheid

Bitte beachten Sie nach dem Erhalt Ihres Bescheides den § 2 Abs. 11 BeitragsO-OPK: Ein Antrag auf Zuordnung in eine andere Beitrags- oder Sonderbeitragsklasse, als in die durch den Beitragsbescheid festgesetzte, kann nur bis zum Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres gestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Beitragsordnung der OPK auf der Website der OPK veröffentlicht ist.