Elektronischer Psychotherapeutenausweis

Der elektronische Psychotherapeutenausweis mit der darauf integrierten qualifizierten elektronischen Signatur ist die entscheidende Voraussetzung, um an der digitalen Kommunikation der Leistungserbringer*innen teilnehmen zu können. Nur mit diesem Ausweis können sich Psychotherapeut*innen rechtsverbindlich ausweisen, unterzeichnen und somit auf den Medikationsplan, den Notfalldatensatz und auf das gemeinsame Kommunikationssystem der Leistungserbringer*innen zugreifen.

Doch wie kann ich den elektronischen Psychotherapeutenausweis beantragen? Welche Funktionen erfüllt der ePtA genau? Und was verbirgt sich hinter den Abkürzungen eGK, ePA und KIM? Diese und weitere wichtige Fragen und Antworten rund um den neuen Ausweis haben wir Ihnen auf unserer Homepage zusammengestellt.

Die Praxis-Info der BPtK zum elektronischen Psychotherapeutenausweis finden Sie hier.

 

Aktuell zugelassene Kartenhersteller (Vertrauensdienstanbieter) des elektronischen Psychotherapeutenausweises:

medisign GmbH

⇒ Antragsportal medisign GmbH: https://www.ehba.de/psychotherapeuten/

⇒ FAQs Fragen und Antworten: https://www.medisign.de/support/article-category/elektronische-heilberufsausweise-ehba/ 

⇒ eine „erste-Schritte-Anleitung“, Downloads und ein Tutorial-Video zum Ausfüllen des Antrages: https://www.medisign.de/support


Bundesdruckerei

⇒ Antragsportal Bundesdruckerei: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/

FAQs Fragen und Antworten: https://www.bundesdruckerei.de/de/Service-Support/Support/FAQ-Haeufig-gestellte-Fragen

⇒ Allgemeine Informationen zu dem Produkt:

https://www.bundesdruckerei.de/de/loesungen/Elektronischer-Heilberufsausweis-eHBA

⇒ Weiterführende Videoanleitungen:

• Aktivierung: https://www.youtube.com/watch?v=bpwxsCtE7KQ


T-Systems

Antragsportal T-Systems:

https://antragsportal.hba.telesec.de/tsp-applicant/home/options.html

⇒ Landingpage der Telekom / T-Systems:

https://www.telekom.de/telematikinfrastruktur/hba

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die aktuellen AGB und Preise für den elektronischen Heilberufsausweis, zu dem auch der elektronischen Psychotherapeutenausweises gehört, finden die Mitglieder unter nachfolgendem Link:

https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/47255.pdf

⇒ Informationen zu unserer Servicestruktur:

  • ENDKUNDENSUPPORT:
    Endkunden wenden sich bitte an unsere Support Hotline telefonisch (0800 1183307), per Mail (service.map@telekom.de). Die MitarbeiterInnen der Support Hotline können bei ALLEN Komponenten der Telematikinfrastruktur (Netz, Konnektor, Kartenterminal und Karten) helfen.

SHC+Care

⇒ Antragsportal SHC+Care: https://shc-care.de

FAQs Fragen und Antworten: https://shc-care.de/kontakt-services/faqs/355

 


Die häufigsten Fragen zum elektronischen Psychotherapeutenausweis haben wir für Sie in einem FAQ zusammengefasst. Durch Anklicken der Fragen gelangen Sie zur Antwort. Die Liste wird bei Bedarf ergänzt und aktualisiert.

1. Fragen zur Beantragung des elektronischen Psychotherapeutenausweises

2. Allgemeine Fragen zum elektronischen Psychotherapeutenausweis