Terminservicestellen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen waren verpflichtet, bis zum 23. Januar 2016 Terminservicestellen einzurichten. Dies hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) festgelegt (§ 75 Abs. 1a SGB V). Aufgabe der Terminservicestellen ist es, gesetzlich Krankenversicherten einen Termin zu vermitteln.

Das regelt der neue Paragraf unter anderem:
– die Terminvermittlung innerhalb einer Woche
– kein Anspruch auf Termin bei einem bestimmten Therapeuten/Arzt
– zumutbare Entfernung zum Therapeuten/Arzt

Die KVen vermitteln beim Psychotherapeuten lediglich ein Erstgespräch, keinen Therapieplatz!

Vermittlung von Terminen beim Psychotherapeuten

Die regionalen Terminservicestellen (TSS) vermitteln Patienten innerhalb einer bestimmten Frist einen Termin beim Psychotherapeuten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bieten diesen Service seit Anfang 2016 an.

Den Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) folgend, haben die KVen die TSS weiter ausgebaut. Sie sind seit Januar 2020 bundesweit unter der Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 und online unter https://www.eterminservice.de/terminservice erreichbar.