Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den Schutz von Patientinnen und Patienten – es macht deren Rechte gut sichtbar und verständlich.
Die Neuregelungen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich Arzt und Patient erstmals auf Augenhöhe begegnen können. Mit dem neu im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Behandlungsvertrag werden die Rechte und Pflichten von Arzt und Patient schwarz auf weiß festgeschrieben. Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter. Hervorzuheben sind insbesondere die umfassenden Aufklärungs- und Informationspflichten des behandelnden Arztes.