Menschen werden zumeist unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen. Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) hilft in diesen kritischen Lebenssituationen, mit der Belastung zurecht zu kommen. Die Maßnahmen zielen dabei auf die Bewältigung der kritischen Lebensereignisse und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Unfallzeugen von Notfällen) ab. Im Mittelpunkt steht dabei die Aktivierung von persönlichen und sozialen Ressourcen im Umfeld der Betroffenen.
Die PSNV ist als ein Prozess zu verstehen, der bis zu einem Jahr (nach der Großschadenslage, nach dem Katastrophenfall) dauern kann. Er unterteilt sich in eine kurz-, mittel- und langfristige Phase. Die Akteure dieser drei Phasen sind sehr unterschiedlich. In der Akutphase sorgen PSNV-Teams (Kriseninterventionsteams) vor Ort für die psychosoziale Erstversorgung. Diese bestehen aus ehrenamtlichen Personen, die über eine Ausbildung im Umgang mit diesen Krisen verfügen. Nach max. 72 Stunden ist die Arbeit der Kriseninterventionsteams beendet.
Nach der Akutphase schließen sich die mittel- und langfristige Versorgung im Konzept der PSNV an. Diese zwei Phasen können insgesamt bis zu einem Jahr dauern. In Großschadenslagen und Katastrophenfällen gibt es dafür mittlerweile Strukturen, die die handelnden Akteure an einen Tisch holen, um die weiterführenden Hilfen zu besprechen. Die OPK ist bei diesen Gesprächen beteiligt. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben aufgrund ihrer Approbation eine Verpflichtung zur Hilfeleistung im Notfall.
Diese gesetzliche Verpflichtung gilt für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur in Großschadenslagen und Katastrophenfällen. Die Ausrufung dieser Lagen obliegt in Deutschland im Rahmen rechtlicher Vorgaben den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern sowie den Landrätinnen und Landräten. Bei sehr großen Lagen wird die Leitung des Katastrophenfalls an das Innenministerium abgegeben. Dabei handelt es sich um Ereignisse wie das Attentat im Gutenberg-Gymnasium in Erfurt 2002, die Flut 2002 in Sachsen, der Sandsturm auf der A19 im Jahr 2011 in Mecklenburg-Vorpommern, der Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin 2016 oder das Attentat in Halle/Saale 2019.
Ihre Aufgabe als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kann in Ausnahmefällen auch der Einsatz in der Akutphase sein, in der Regel kommen Sie jedoch erst in der mittel- und langfristigen Versorgung zum Einsatz. Dabei benötigen wir Ihre Unterstützung bei der Versorgung Betroffener, etwa durch die Bereitstellung von Sprechstunden und Akutpsychotherapien.
Seit vielen Jahren führt die OPK aus diesen Gründen sogenannte „Notfalllisten“. Die Mitglieder auf den Notfalllisten haben sich selbst aktiv bereiterklärt, bei beschriebenen Ereignissen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Im Schadensfall wären diese Personen unsere ersten Kontaktpersonen. Bei Interesse können Sie sich gerne HIER eintragen lassen. Um auf solche Situationen gut vorbereitet zu sein, bieten wir darüber hinaus zu diesem Thema regelmäßige Fortbildungsveranstaltung an.
Folgende Flyer und Broschüren möchten Wir Ihnen in Ihrer Arbeit an die Hand geben:
Flyer zur psychotherapeutischen Hilfe für Kinder und Jugendliche nach schockierenden Ereignissen
Leitlinien der Psychosozialen Notfallversorgung
Für Sie alle wichtigen Fakten für Ihre Arbeit in der PSNV in Großschadenslagen und Katastrophenfällen im Überblick: