Mecklenburg-Vorpommern

Die Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die zum 1. Juli 2013 von der KV Mecklenburg-Vorpommern durch die Veränderung der Bedarfsplanung neu ausgeschriebenen Sitze. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land mit Planungsbereichen, die überwiegend der Versorgungszone 5 zugeordnet werden. Das führte dazu dass in 11 von 13 Planungsbereichen der Versorgungsgrad unter 110 Prozent gerutscht ist und damit eine Öffnung der Bereich erfolgte. Es wurden so viele Sitze ausgeschrieben, wie notwendig sind, um den Versorgungsgrad von 110 Prozent wieder zu erreichen. Insgesamt waren es in Mecklenburg-Vorpommern 68 Sitze. Auf diese Sitze konnten sich alle drei Facharztgruppen bewerben, die zu diesen Planungsgruppen gehören (ärztliche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten).

Aus den Zahlen ist auch zu erkennen, dass die Planungsbereiche Rostock und Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg keine neuen Sitze bekommen, da es bei der Zusammenlegung der Kreistypen 1 und 2 keine wesentlichen Veränderungen in den Verhältniszahlen gegeben hat. Beide Städte gelten als überversorgt.

Tabelle 3
Tabelle 3: ausgeschriebene Sitze (Stand: 01.07.2013)

Ab Sommer 2013 konnte sich auf die ausgeschriebenen Sitze beworben werden. Viele der Sitze konnten vergeben werden. So waren mit Stand 18. September 2014 noch 24,5 freie Sitze für Psychologische Psychotherapeuten ausgeschrieben. Nachfolgende Tabelle gibt den Stand zum 18. September 2014 wieder.

Tabelle 4
Tabelle 4: Versorgungsgrad und ausgeschriebene Sitze (Stand: 18.09.2014)

Die hinzugewonnen Sitze stellen eine Verbesserung der Versorgung vor allem in den ländlichen Regionen dar. Psychotherapeuten die sich neu in den Regionen niederlassen, berichten davon, dass ihre Praxen innerhalb kürzester Zeit ausgebucht sind. Auch neueste Umfragen zum Thema Wartezeiten zeigen noch keine Veränderung bei der Wartezeitenproblematik. Eine aktuelle Studie der Zeit (28/2014) zeigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern 39 Prozent bis 44 Prozent 6 Monate nach dem ersten Anruf noch keine Therapie begonnen haben.

Abbildung 1
Abbildung 1: Wartezeit vom ersten Anruf bis zum Start der Therapie bis zu einem Monat, Quelle: Die Zeit 28/2014, eigene Darstellung OPK.

Die schlechte Versorgung mit Psychotherapeuten findet sich auch in einer Studie der BARMER GEK von 2014 wieder. Demnach nimmt in Mecklenburg-Vorpommern 57,7 Prozent weniger Erwerbstätige eine Psychotherapie in Anspruch als im deutschlandweiten Durchschnitt. Ursachen sind u.a. die schlechte Versorgung mit Psychotherapeuten in den ländlichen Regionen. Dieses Bild findet sich in allen ostdeutschen Bundesländern. Grund dafür ist, da falsche Bedarfsplanung aus dem Jahr 1999. Damals wurde der vorhandene IST-Bedarf zum SOLL-Bedarf erklärt. Aus historischen Gründen gab es in den ostdeutschen Bundesländern keine gewachsene Struktur mit niedergelassenen Psychotherapeuten.

Abbildung 2
Abbildung 2: Anteil der Erwerbspersonen mit Psychotherapie in den Ländern, Quelle: BARMER GEK-Report 2014, S.109.

In den nächsten Jahren werden die Aktivitäten zur Verbesserung der Bedarfsplanung weiter fortgeführt werden, aber dies ist nicht ausreichend, vielmehr werden auch Veränderungen in der Versorgung der Menschen notwendig sein. So bedarf es einer flexibleren Versorgungsstruktur im ambulanten Bereich, aber einer verbesserten Zusammenarbeit der verschiedenen Sektoren. So wird aktuell auf politischer Ebene über Befugniserweiterungen diskutiert. Im aktuellen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wird für Psychologische Psychotherapeuten die Möglichkeit eingeführt eine Sprechstunde in ihrer Praxis durchzuführen. Ziel des Bundesgesetzgebers dabei ist es, eine Flexibilisierung der Versorgung zu erreichen und für eine Entspannung in der Versorgung zu sorgen.