Psychoonkologie

Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Psychoonkologie zu fördern und fachliche Standards zu setzen. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2017 eine Expertengruppe einberufen, um sich vertieft mit den Herausforderungen und Besonderheiten in der psychotherapeutischen Versorgung von onkologischen Patienten und den spezifischen Beitrag von Psychotherapeuten zu beschäftigen. Sie erarbeitete die Richtlinie „Psychoonkologie OPK“, die von der 24. Kammerversammlung am 09.11.2018 beschlossen und nach Überarbeitung am 28.03.2025 durch die Kammerversammlung der OPK neu verabschiedet wurde.

Kurz zusammengefasst, umfasst die Richtlinie 100 Stunden strukturierte theoretische und praktische Fortbildung. Neben der Vermittlung von medizinischen und psychoonkologischen Grundlagen sowie relevanten Kenntnissen der Versorgungsstrukturen liegt der Fokus auf der Vermittlung von spezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten in Diagnostik und Intervention. So sollen Theorie und Praxis durch kontinuierliche Fallarbeit und Selbsterfahrung verknüpft werden. Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten können aus den einzelnen Themenbereichen für sie spezifische oder adaptierte Themen wählen.

Für die Anerkennung der Fortbildungsqualifikation der „Psychoonkologie OPK“, müssen außerdem Nachweise von drei eigenen Fällen der Behandlung von Krebspatientinnen/Krebspatienten durch strukturierte Darstellung vorgelegt werden. Die Antragstellung auf Anerkennung der Fortbildungsqualifikation in „Psychoonkologie OPK“ ist gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung der OPK. Die Gebühr beträgt 100,00 EUR.

Die curricularen Fortbildung „Psychoonkologie“ soll Sie als Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten umfänglich für die Behandlung psychischer Störungen bei Krebspatientinnen/Krebspatienten vorbereiten. Sie orientiert sich an der Richtlinie Psychoonkologie.

Nutzen Sie bitte den Veranstaltungs-Newsletter, um über alle anstehenden und geplanten Fortbildungstermine zum Thema Psychoonkologie auf dem Laufenden zu bleiben.

 

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