Weiterbildung PP/KJP

Die neue Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen / Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tritt am 01.07.2025 in Kraft.

Zum 01.07.2025 trat die Neufassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der OPK (WBO PP/KJP) in Kraft. Die Regelungen der neuen WBO PP/KJP finden Sie hier: Weiterbildungsordnung PP/KJP.

Mit diesen neuen Regelungen wird es möglich, dass Sie auch als PP/KJP nach erfolgreich absolvierten Weiterbildungen Zusatzbezeichnungen in den in der WBO PP/KJP festgelegten Bereichen erlangen können.

Folgende Zusatzbezeichnungen können Sie nach erfolgreichem Abschluss einer Weiterbildung jetzt erlangen:

  1. Klinische Neuropsychologie
  2. Spezielle Schmerzpsychotherapie
  3. Spezielle Psychotherapie bei Diabetes
  4. Sozialmedizin
  5. Analytische Psychotherapie für Erwachsene / Kinder und Jugendliche
  6. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene / Kinder und Jugendliche
  7. Systemische Therapie für Erwachsene / Kinder und Jugendliche
  8. Verhaltenstherapie für Erwachsene / Kinder und Jugendliche

Mit der Bereichsweiterbildung werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in weiteren Verfahren, in spezialisierten psychotherapeutischen Methoden oder in besonderen Anwendungsbereichen erworben. Sie erfolgt im Rahmen praktischer Berufstätigkeit in zugelassenen Weiterbildungsstätten unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten Kammermitgliedern. Die Bereichsweiterbildung kann berufsbegleitend absolviert werden.

Nach Abschluss der Weiterbildung findet eine mündliche Prüfung vor der zuständigen Prüfungskommission statt. Im Rahmen dieser mündlichen Prüfung sollen die Prüfungsteilnehmenden die während der Weiterbildung erworbenen besonderen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in einem ca. 30-minütigen Fachgespräch darlegen.

Sollten Sie bereits Qualifikationen in Bereichen erlangt haben, die erstmalig in die WBO PP/KJP aufgenommen wurden, können diese unter bestimmten Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für Ihre Fragen:

Ihre Fragen zur Weiterbildung richten Sie  bitte per Mail unter weiterbildung@opk-info.de an uns.