Antragsformulare Zusatzbezeichnungen

Wenn Sie eine Bereichsweiterbildung abgebschlossen haben, muss für die Erlangung der Zusatzbezeichnung eine ca. 30-minütige mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission bei der OPK abgelegt werden.

Das Antragsformular für die Prüfung der Zulassung zur mündlichen Prüfung für den Bereich „Klinische Neuropsychologie“ finden Sie hier: Antrag auf Zulassung Prüfung Klinische Neuro  sowie die gegebenenfalls notwendigen Anlagen: Anlage 1 bis 3 Antrag Prüfung Klinische Neuro

Für die  neu aufgenommene Bereiche in die WBO PP/KJP (alle Bereiche, ausgenommen „Klinische Neuropsychologie“) gilt: Sie können als Kammermitglied, das bereits eine gleichwertige Qualifikation erlangt hat, einen Antrag auf Prüfung der Anerkennung der jeweiligen Zusatzbezeichnung gemäß den Übergangsregelungen nach § 19 WBO PP/KJP stellen.

Es wird danach unterschieden, ob Sie eine solche Qualifikation zum 01.07.2025 (Inkrafttreten der WBO PP/KJP) bereits abgeschlossen oder nur begonnen haben.

Haben Sie eine Qualifikation bereits abgeschlossen, die im Inhalt und Umfang den Anforderungen des Abschnitts B der WBO PP/KJP entspricht, können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit stellen.

Haben Sie eine Qualifikation vor dem 01.07.2025 begonnen, aber noch nicht abgeschlossen oder eine teilweise abweichende Qualifikation erlangt, können diese Teile vollständig oder teilweise im Rahmen der Fortführung der Weiterbildung nach den Vorschriften der WBO PP/KJP angerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Anträge binnen 10 Jahren nach Inkrafttreten der WBO PP/KJP, also bis spätestens 30.06.2035, gestellt werden müssen.

Für Ihre Fragen:

Ihre Fragen zur Weiterbildung richten Sie  bitte per Mail unter weiterbildung@opk-info.de an uns.

 

Die Antragsformulare dafür finden Sie hier: