„Auch in Krankenhäusern brauchen Patienten Psychotherapie“

Auf der 19. Kammerversammlung vom 15. und 16. April 2016 in Liebenberg (Brandenburg) stimmten die Delegierten einstimmig für diese Resolution. Dazu müssen verbindliche Mindestvorgaben für die psychotherapeutischen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten festgesetzt werden.

PM Resolution Psychotherapie im Krankenhaus