Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die zum 1. Juli 2013 von der KV Sachsen durch die Veränderung der Bedarfsplanung neu ausgeschriebenen Sitze. Sachsen ist ein Land mit einem großen Anteil an Planungsbereichen, die der Versorgungszone 5 zugeordnet werden. Das führte dazu dass in 9 von 25 Planungsbereichen der Versorgungsgrad unter 110 Prozent gerutscht ist und damit eine Öffnung der Bereich erfolgte. Es wurden so viele Sitze ausgeschrieben, wie notwendig sind, um den Versorgungsgrad von 110 Prozent wieder zu erreichen. Insgesamt waren es in Sachsen zum 1. Juli 2013 24,5 Sitze. Auf diese Sitze konnten sich alle drei Facharztgruppen bewerben, die zu diesen Planungsgruppen gehören (ärztliche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten).
Aus den Zahlen ist auch zu erkennen, dass die Planungsbereiche, welche nicht dem Versorgungsbereich 5 angehören, von der Reform nicht profitiert haben – auch wenn es sich hier um ländliche Kreise handelt. Diese werden aber eher dem Versorgungstyp 3 und 4 zugeordnet. Dort gab es keine wesentlichen Veränderungen der Verhältniszahlen. Gleiches gilt für die Zentren.

Ab Sommer 2013 konnte sich auf die ausgeschriebenen Sitze beworben werden. Eine weitere Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie zum 1. Januar 2014 führte zu einer zweiten Welle von neuen Sitzen. Hintergrund war, dass Sitze für ärztlichen Psychotherapeuten als besetzt in der Bedarfsplanung eingerechnet wurden, obwohl sie dies nicht waren. Seit Januar 2014 werden nur noch die tatsächlich besetzten Sitze mitgerechnet. Das ergab wiederum eine Absenkung des Versorgungsgrades und neue Sitze für die Psychologischen Psychotherapeuten. Somit waren zum 1. Januar 2014 15 von 25 Planungsbereichen unter den Versorgungsgrad von 110 Prozent gerutscht.

Die letzten Zahlen vom 1. Januar 2015 zeigen, dass innerhalb der letzten 12 Monate von den 37,5 Sitzen nur noch 1,5 Sitze frei sind. Alle Planungsbereiche, außer Löbau-Zittau und Annaberg haben einen Versorgungsgrad von über 110 Prozent. Dies zeigt, dass sich auch psychologischen Psychotherapeuten in ländliche Regionen niederlassen.

Die hinzugewonnen Sitze stellen eine Verbesserung der Versorgung vor allem in den ländlichen Regionen dar. Psychotherapeuten die sich neu in den Regionen niederlassen, berichten davon, dass ihre Praxen innerhalb kürzester Zeit ausgebucht sind. Auch neueste Umfragen zum Thema Wartezeiten zeigen noch keine Veränderung bei der Wartezeitenproblematik. Eine aktuelle Studie der Zeit (28/2014) zeigt, dass in Sachsen 27 bis 32 Prozent der Patienten 6 Monate nach dem ersten Anruf noch keine Therapie begonnen haben. Auch wenn Sachsen damit besser da steht, als andere ostdeutschen Bundesländer warten mehr als 25 Prozent der Patienten zu lange auf eine Behandlung.

Die nicht ausreichende Versorgungslage mit Psychotherapeuten findet sich auch in einer Studie der BARMER GEK von 2014 wieder. Demnach nimmt in Sachsen 17,7 Prozent weniger Erwerbstätige eine Psychotherapie in Anspruch als im deutschlandweiten Durchschnitt. Ursachen sind u.a. die schlechte Versorgung mit Psychotherapeuten in den ländlichen Regionen. Dieses Bild findet sich in allen ostdeutschen Bundesländern. Grund dafür ist, da falsche Bedarfsplanung aus dem Jahr 1999. Damals wurde der vorhandene IST-Bedarf zum SOLL-Bedarf erklärt. Aus historischen Gründen gab es in den ostdeutschen Bundesländern keine gewachsene Struktur mit niedergelassenen Psychotherapeuten.

In den nächsten Jahren werden die Aktivitäten zur Verbesserung der Bedarfsplanung weiter fortgeführt werden, aber dies ist nicht ausreichend, vielmehr werden auch Veränderungen in der Versorgung der Menschen notwendig sein. So bedarf es einer flexibleren Versorgungsstruktur im ambulanten Bereich, aber einer verbesserten Zusammenarbeit der verschiedenen Sektoren. So wird aktuell auf politischer Ebene über Befugniserweiterungen diskutiert. Im aktuellen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wird für Psychologische Psychotherapeuten die Möglichkeit eingeführt eine Sprechstunde in ihrer Praxis durchzuführen. Ziel des Bundesgesetzgebers dabei ist es, eine Flexibilisierung der Versorgung zu erreichen und für eine Entspannung in der Versorgung zu sorgen.