OPK punktet bei Gesetzesnovellierung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) – „Für Sachsen ist diese Entscheidung bahnbrechend“

Psychotherapeuten können ab sofort offiziell die Leitung Sozialpsychiatrischer Dienste in Sachsen übernehmen Der Sächsische Landtag hat in seiner letzten planmäßigen Sitzung vor der Landtagswahl vom 10. Juli 2014 das Dritte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) verabschiedet. Dieses Gesetz schreibt Schutz und Hilfen für psychisch kranke Menschen fest. Es regelt auch die Voraussetzungen für freiheitsentziehende Unterbringungen, falls eine Gefährdung Dritter oder eine Selbstschädigung aufgrund psychischer Krankheiten zu befürchten ist. Außerdem werden ambulante vor- und nachsorgende Hilfen empfohlen und Beratungsangebote unterbreitet. Vor 20 Jahren trat dieses Sächsische Gesetz zum ersten Mal in Kraft.

Der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer ist es mit dieser Gesetzesnovellierung in ihrer politischen Arbeit gelungen, Psychologische Psychotherapeuten in die Leitung Sozialpsychiatrischer Dienste des Freistaates zu integrieren. „Für Sachsen ist diese Entscheidung bahnbrechend“, resümiert OPK-Präsidentin Andrea Mrazek.

„In Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist dieses Arbeitsfeld für Psychotherapeuten bereits länger Realität. Sachsen hat nun nachgezogen. Es ist eine offizielle Anerkennung der Qualifikation der Kolleginnen und Kollegen. Das war überfällig.“

Das Arbeitsfeld im sozialpsychiatrischen Dienst sei genau auf die Qualifikation Psychologische Psychotherapeuten zugeschnitten: Diagnostik und Koordination von Hilfen für die Patienten. Dadurch könnten bereits frühzeitig und gezielt andere Maßnahmen zur Verhinderung einer Unterbringung eingesetzt und gegebenenfalls auch überwacht werden.

Diese Entwicklung der Befugniserweiterung für Psychotherapeuten sei nach Aussage von OPK-Präsidentin Andrea Mrazek auf einem guten Weg: „Ich bin allein aufgrund des Bedarfes davon überzeugt, dass man die Kolleginnen und Kollegen offiziell das machen lassen wird und anerkennen, was sie auch wirklich können. Diese Entwicklung zur Verbesserung der Versorgungqualität von Patienten ist nicht mehr zu stoppen.“