KV Sachsen-Anhalt hat Erleichterungen für das Angebot von Videosprechstunden beschlossen

Aufgrund der Ausnahmesituation für uns und unsere Mitglieder durch die Schutzmaßnahmen im Rahmen der Pandemie durch den Corona-Virus, treten wir aktuell auch an unsere KVen mit der Bitte um Erleichterungen des Angebots von Videosprechstunden heran.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle der KV Sachsen-Anhalt können wir mitteilen, dass kurzfristige Erleichterungen geplant sind, damit niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Patienten die Videosprechstunden verstärkt anbieten können.

So ist die Genehmigungspflicht der Videosprechstunde in Sachsen-Anhalt ab sofort vorübergehend aufgehoben. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Videobehandlung zur Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen über einen sicheren Videodienstanbieter erbracht werden muss. Die Anforderungen können jedenfalls dann als erfüllt angesehen werden, wenn ein Videodienstanbieter bezüglich des Datenschutzes zertifiziert ist. Eine Liste zertifizierter Videodienstanbieter stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Homepage bereit (https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php). Unbedingt zu beachten ist außerdem, dass der Anbieter das Formular („Erklärung des zertifizierten Videoanbieters“) ausfüllen muss, bevor die erste Videosprechstunde tatsächlich stattfindet. Das Formular muss für eine spätere Anforderung aufbewahrt werden und sollte entsprechend ein Datum vor der ersten erbrachten Videosprechstunde aufweisen.

Die Berufsordnung steht dabei einer angemessenen Handhabung in Anbetracht der aktuellen Lage nicht entgegen. Entsprechende Angebote können gegebenenfalls je nach Situation die einzige Möglichkeit sein, mit Patient/innen in Kontakt zu treten. Maßgeblich für die Zulässigkeit der Anwendung ist daher die im Einzelfall durch das Mitglied vorzunehmende fachliche Bewertung der Einsatzmöglichkeit. Umfassende Informationen finden Sie in der Praxis-Info „Videobehandlung“ der Bundespsychotherapeutenkammer (https://www.bptk.de/neue-praxis-info-videobehandlung/).

Bitte beachten Sie, dass Fragen zu formellen und abrechnungstechnischen Voraussetzungen in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung weiterhin nur die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen verbindlich beantworten können. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen empfehlen, sich über die aktuellen Entwicklungen bei Ihrer zuständigen KV zu informieren.