OPK setzt sich für gesetzliche Festschreibung von Mindeststandards für familienrechtspsychologische Gutachten ein

Am 08. Juli 2014 lud das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu einer Anhörung zum Thema Verbesserung der Qualität von Gutachten im familiengerichtlichen Bereich. Für die Bundespsychotherapeutenkammer nahm OPK Präsidentin Andrea Mrazek teil. Hintergrund des Gespräches war unter anderem die jüngste Veröffentlichung einer Studie der Fernuniversität Hagen zur Qualität familiengerichtlicher Begutachtung.

OPK-Präsidentin Andrea Mrazek vertrat zu diesem Termin den Standpunkt der Deutschen Psychotherapeutenkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Am Beispiel der OPK legte sie die Fortbildungsinhalte, -qualität und das System der Eintragung in die Sachverständigenlisten der einzelnen Rechtsgebiete dar. Zudem erklärte Andrea Mrazek, dass den Landespsychotherapeutenkammern das Problem der Gutachtenqualität im Familienrecht bekannt sei. Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten seien aufgrund ihrer Approbation als Gutachter grundsätzlich sehr geeignet. Schwerpunkt der Anhörung war weiter die veröffentlichte Studie der Fernuniversität Hagen „Qualitätsmerkmale in der Familienrechtspsychologischen Begutachtung“, die Sie unter http://www.fernunihagen. de/psychologie/qpfg/index.shtml einsehen können.

Joachim Lüblinghoff vom Deutschen Richterbund stand der OPK für ein Interview zum Thema zur Verfügung. Auch auf dessen Initiative wurde auf gravierende Missstände in der Begutachtung hingewiesen.

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