5. Tag der Angestellten: Psychotherapie ist unsere Profession – Weisungsrecht und Eigenverantwortung in den Heilberufen


  • Datum

  • Kategorie

    B
  • Punkte

    6
  • Bundesland

    Berlin
  • Verfügbare Plätze

    4

Als angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Kliniken, Beratungsstellen, Praxen etc. haben Sie sich mit Ihrer fachlichen Expertise und kompetenten therapeutischen Arbeit Ihren Stellenwert in der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen erarbeitet. Denn Sie sind die Expertinnen und Experten für die „Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“ (§ 1 Abs. 2 PsychThG).

Obwohl damit der Aufgaben- und Verantwortungsbereich eigentlich klar sein sollte, kommt es gerade in der Zusammenarbeit mit anderen heilkundlich Tätigen bzw. multiprofessionellen Teams teils zu einer unklaren Gemengelage diesbezüglich. Darüber hinaus sind wir Organisationsstrukturen mit verschiedenen Hierarchieebenen unterworfen, was Vorschriften, Regelungen, Kompetenzen und anderes betrifft. Dies wirft häufig die Frage auf, was Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten „dürfen“ und wo sie Grenzen in der „freien Berufsausübung“ unterworfen sind.

Der 5. Tag der Angestellten widmet sich daher dem Thema „Psychotherapie ist unsere Profession – Weisungsrecht und Eigenverantwortung in den Heilberufen“. Neben einem juristischen Blick auf die Thematik, werden aktuelle Schwerpunkte sowohl aus dem (teil)stationären als auch ambulanten Versorgungsbereich aufgegriffen.

Am Vormittag finden folgende Vorträge statt.

  • Weisungsrecht und Eigenverantwortung in den Heilberufen (Dr. iur. Moeck)
  • Übernahme von Diensten durch Psychotherapeut*innen in Kliniken (Svenja Papenbrock)
  • Psychotherapie im (teil-)stationären Bereich – Erwartungsmanagement bei Therapeut*in und Patient*in (Dr. rer. nat. Mareike Samaan)

In anschließenden Workshops (siehe unten) können Sie die Themen vertiefen und diskutieren.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, den Ausschuss für Angestellte der OPK kennenzulernen, mit anderen angestellten Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen und sich zu vernetzen.
Wir freuen uns auf einen spannenden und persönlichen Austausch mit Ihnen.

Uhrzeit
10.00-16.30 Uhr
Verpflegung
Pausenverpflegung, Mittagessen, Tagungsgetränke, Kaffee/Tee
Zimmer
Kontingent verfügbar für 159,00€ mit dem Buchungscode „OPK“ bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Kontakt: 030.230060, hotel.berlin@movenpick.com
ReferentIn
Ausschuss für Angestellte

Dr. iur. Jan Moeck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. rer. nat. Mareike Samaan
Leitende Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin (VT)
Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge Berlin

Dipl. Psych. Svenja Papenbrock
Psychologische Psychotherapeutin (VT)
Therapeutische Abteilungsleitung Abhängigkeitserkrankungen
Ev. Klinikum Bethel – Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Dr. rer. med. Dipl.-Psych. Alexander Kaps
Psychologischer Psychotherapeut (VT)
Geschäftsführer MVZ Dr. Kaps GmbH in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

Katrin Lißmann
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) bei der OPK

Angebotene Workshops

  • 02.12.2024  |  Dauer: 90 Minuten  |  Referent:in: Dr. Jan Moeck

    1. Was steht denn im Arbeitsvertrag? Aufgaben, Verantwortung, Konsequenzen (Vertiefung zum Vortrag: auf welche Formulierungen ist zu achten, welchen Weisungen ist Folge zu leisten und unter welchen Umständen kann ich diese auch ablehnen?)

  • 02.12.2024  |  Dauer: 90 Minuten  |  Referent:in: Katrin Lißmann

    2. Tätigkeitsbeschreibungen von Psychotherapeut*innen – Darf ich, muss ich, sollte ich? (Kollegialer Austausch unter Begleitung der Kammerjuristin Frau Lißmann: welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben Psychotherapeut*innen, worauf ist zu achten (v.a. in Bezug zur Berufsordnung)? Welche Besonderheiten ergeben sich ggf. durch die Weiterbildung der neuen Psychotherapeut*innen? Hier können gern generelle Fragen zur neuen Weiterbildung besprochen werden)

  • 02.12.2024  |  Dauer: 90 Minuten  |  Referent:in: Svenja Papenbrock

    3. Psychotherapeut*innen im Dienst?! Für und Wider (Vertiefung zum Vortrag: was bedeutet die Übernahme von Diensten in Krankenhäusern für Psychotherapeut*innen, für Patient*innen, die Ärzteschaft und die Krankenhausleitung? Was sind berufspolitische Überlegungen?)

  • 02.12.2024  |  Dauer: 90 Minuten  |  Referent:in: Dr. Alexander Kaps

    4. Angestellt im ambulanten Bereich – Austausch zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden (Wie verhält es sich mit der Weisungsbefugnis und Eigenverantwortung in ambulanten Anstellungsverhältnissen? Was sind Überlegungen bei Vertragsgestaltung und Wirtschaftlichkeit? Offene Gesprächsrunde von, mit und für ambulant tätige Arbeitgebende und -nehmende)

  • 02.12.2024  |  Dauer: 90 Minuten  |  Referent:in: Dr. Mareike Samaan

    5. Erwartungsmanagement im (teil-)stationären Bereich – Wie geht dort gute Psychotherapie? (Vertiefung zum Vortrag: wie kann leitliniengerechte Psychotherapie im (teil-)stationären Setting realisiert werden? Wie können realistische Erwartungen vermittelt und erreicht werden, für Psychotherapeut*innen und Patient*innen?)


Veranstalter

OPK | Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
Ansprechpartner: Projektmanagement
E-Mail: veranstaltungen@opk-info.de
Telefon: 0341-462432-83
Fax: 0341-462432-19

Weitere Informationen

Kosten: 20 €


Veranstaltungsort

Mövenpick Hotel Berlin
Schöneberger Straße 3
10963 Berlin


Anmeldung


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer für Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen

(Gültigkeit für Veranstaltungen des Fortbildungskalenders ab 01.01.2023)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) führt Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Webinare (nachfolgend Veranstaltungen) durch. Alle Angebote der OPK richten sich an Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und ggf. Angehörige anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen.
  2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der OPK gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
  3. Die AGB´s regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der oder dem jeweiligen Teilnehmenden und der OPK für die von dieser angebotenen Veranstaltungen. Sie werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages zwischen der OPK und der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer.

§ 2 Anmeldung

  1. Die Anmeldung durch Teilnehmende ist ein Vertragsangebot an die OPK. Mit der Anmeldung haben die Teilnehmenden alle von der OPK geforderten und zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.
  2. Die Anmeldung erfolgt schriftlich (Brief, Fax, per E-Mail) oder als Onlinebuchung über das Online-Anmeldeportal auf der Internetseite www.opkinfo.de. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden diese AGB´s an.
  3. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Datum des Eingangs der Anmeldungen. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldebestätigung der OPK zustande.

§ 3 Zahlung

  1. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung (Teilnahmegebühr) entsprechend der Rechnungslegung zu begleichen. Die Höhe der Teilnahmegebühr ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto der OPK.
  2. Mit der Anmeldebestätigung oder in einem gesonderten Schreiben erhalten die Teilnehmenden eine Information über die jeweils zu zahlende Teilnahmegebühr sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. Zahlungsfrist.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Teilnahmeentgeltes steht der OPK ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Die OPK ist in diesem Fall insbesondere berechtigt, die Teilnahmebestätigung zu widerrufen, die Teilnehmerin oder den Teilnehmer von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen bzw. die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung bis zur vollständigen Begleichung der Teilnahmegebühr zu verweigern.

§ 4 Durchführung der Veranstaltung

  1. Inhalt und Umfang der Leistungen der OPK ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot der OPK.
  2. Abweichungen von den Angaben zur Veranstaltung sind nach der Anmeldungsbestätigung zulässig, soweit die Änderung oder Abweichung unter der Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden zumutbar ist. Zumutbar ist eine Änderung insbesondere, wenn statt der ursprünglich benannten Dozentin bzw. Dozenten eine andere Dozentin oder Dozent fachlich zu den Inhalten der Veranstaltung in umfassender Weise informieren kann.
  3. Die OPK kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern oder die Veranstaltung in eine Online-Veranstaltung umzuwandeln.

§ 5 Technische Voraussetzungen und Vorbereitung von Online-Veranstaltungen

  1. Wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an einem Webinar ist die Angabe einer richtigen und vollständigen E-Mail-Adresse. Die Angabe einer unrichtigen E-Mailadresse geht zu Lasten der oder des jeweiligen Teilnehmenden. Außerdem wird für eine Teilnahme ein Computer, ein Notebook oder Tablet mit Audio- und/oder Videofunktion, Kopfhörer oder Headset sowie eine stabile Internetverbindung benötigt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, vor der Anmeldung selbständig zu prüfen, ob die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme durch sie erfüllt werden können.
  2. Nach der Anmeldung durch die Teilnehmenden zur Online-Veranstaltung werden durch die OPK rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin die notwendigen Zugangsdaten sowie nähere Informationen zum Ablauf und zur Einwahl per E-Mail versandt. Die Weitergabe dieser Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
  3. Die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet, wenn der Zugang am Tag der Veranstaltung aus Gründen, die die OPK nicht zu vertreten hat, nicht funktioniert.

§ 6 Berechnung der Fortbildungspunkte

  1. Bei einer verspäteten Teilnahme an oder einem vorzeitigen Verlassen der Veranstaltungen von Teilnehmenden in einem zeitlichen Umfang, der einer Dauer von einer oder mehreren Fortbildungseinheiten entspricht, werden die Fortbildungspunkte neu berechnet. Dies gilt unabhängig von den Gründen der Verspätung oder des vorzeitigen Verlassens der Veranstaltung. Die Neuberechnung erfolgt nach den Vorgaben des § 4 Abs. 3 der Fortbildungsordnung anhand der tatsächlich absolvierten Fortbildungseinheiten. Die Betroffenen erhalten in diesem Fall eine Teilnahmebescheinigung mit einer korrigierten Punktzahl, die den tatsächlich absolvierten Fortbildungseinheiten entspricht.

§ 7 Rücktritt / Kündigung durch die OPK

  1. Soweit die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die OPK von dem Vertrag zurücktreten. Die Absage erfolgt schriftlich oder elektronisch. Die Teilnehmenden erhalten von der OPK - soweit vorhanden - ein alternatives Veranstaltungsangebot. Soweit das Veranstaltungsentgelt bereits bezahlt wurde, wird dieses umgehend erstattet.
  2. Soweit eine Veranstaltung aus Gründen, die von der OPK nicht zu vertreten sind (z.B. wegen höherer Gewalt, Erkrankung der/des Dozentin/Dozenten), ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann, kann die OPK von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall müssen Teilnehmende nur das anteilige Entgelt für bereits durchgeführte bzw. durchführbare Veranstaltungsteile entrichten. Ein überzahltes Entgelt wird umgehend erstattet.
  3. Weitere Ansprüche von Teilnehmenden, insbesondere die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten und Arbeitsausfall, bestehen nicht.

§ 8 Stornierung / Abmeldung durch den Teilnehmer

  1. Nach verbindlicher Anmeldung kann eine Stornierung durch Teilnehmende nur schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Mitteilung in der Geschäftsstelle der OPK.
  2. Bei Veranstaltungen mit einer Teilnahmegebühr wird bei Stornierung - bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zurückerstattet; - ab vier bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr berechnet; - danach oder bei Nichterscheinen die volle Teilnahmegebühr berechnet.
  3. Diese Stornierungsbedingungen gelten unabhängig von den Gründen des Rücktritts (z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt). Im Übrigen führt die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsstunden weder zu einer Ermäßigung noch zu einer Erstattung der Teilnahmegebühr.
  4. Den Teilnehmenden ist gestattet nachzuweisen, dass der OPK kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden durch die Absage entstanden ist als die (anteilige) Teilnahmegebühr.

§ 9 Haftung

  1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der OPK sowie die damit einhergehende Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr. Die OPK haftet nicht für Unfälle/Schäden, die den Teilnehmenden durch die Teilnahme an den Veranstaltungen, durch An- und Abreise, Anwesenheit am Veranstaltungsort außerhalb der Räumlichkeiten/Einrichtungen der Veranstaltung und durch individuelle Unternehmen etc. entstehen.
  2. Die OPK haftet insoweit nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihre Verrichtungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, haftet die OPK nicht. Ausgenommen hiervon sind Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit sowie für typischerweise eintretende, vorhersehbare Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen.
  3. Für Garderobe, Wertgegenstände und mitgebrachte Arbeitsmaterialien und Geräte wird keine Haftung übernommen.
  4. Die Haftung anderer Betriebe und Institutionen (z.B. Transportunternehmen, Hotels) bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Urheberrecht

  1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausgabe oder Übersendung von Arbeitsunterlagen und Präsentationen. Die Unterlagen zur Veranstaltung sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne die Einwilligung der Rechteinhaber (z.B. Dozentin/Dozent) vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden. Die ausgegebenen Unterlagen zur Veranstaltung stehen ausschließlich den Teilnehmenden zur Verfügung.
  2. Bild- und Tonmitschnitte der Veranstaltung oder einzelner Teile derselben durch Teilnehmende sind nicht erlaubt.

§ 11 Foto- und Filmaufnahmen

  1. Die OPK kann in Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit anfertigen. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Herstellung von Fotografien und Filmaufnahmen bei den angebotenen Veranstaltungen bereit. Die Erklärung erstreckt sich auch auf die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung auf der Internetseite der OPK und ggf. in Druckerzeugnissen. Die Nutzungsrechte sind ausschließlich auf die OPK beschränkt.
  2. Der Herstellung und Nutzung der hergestellten Foto- und Filmaufnahmen kann jederzeit durch Teilenehmende widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich (per Post, per Fax, per E-Mail) gegenüber der OPK zu erklären

§ 12 Datenschutz

  1. Die der OPK übermittelten Daten zur Anmeldung zur Veranstaltung werden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet.
  2. Bei Durchführung von Webinaren wird ein gängiger Internetbrowser genutzt. Für die Teilnahme am Webinar werden an den für die Erbringung der Leistung erforderlichen Dienstleister Vorname, Nachname und eine aktive E-Mail übermittelt, um den Teilnehmenden den erforderlichen Anmeldelink für die Veranstaltung zukommen zu lassen.
  3. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
  4. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten gem. Art. 6 Abs.1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt. Die Verwendung umfasst dann auch die Weiterleitung der Daten an von der jeweiligen konkreten Erlaubnis umfasste Dritte.
  5. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere über die zustehenden Betroffenenrechte, wie Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, ggf. ein Widerrufsrecht und das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren, sind unter https://opk-info.de/datenschutzerklaerung/ zu erhalten.
  6. Die Übersendung der Teilnahmebescheinigung, soweit Vertragsbestandteil, oder etwaiger Unterlagen an die Teilnehmenden, sowie die Auswertung der Feedbackbögen an etwaige Dozentinnen und Dozenten kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen werden.

§ 13 Schriftformerfordernis und Schlussbestimmung

  1. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages zwischen Teilnehmenden und der OPK sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt werden.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.