Beteiligungsportal (§ 8 Abs.6 SächsHKaG)

Nach § 8 Absatz 6 Sächsisches Heilberufekammergesetz hat die OPK vor der Beschlussfassung der Kammerversammlung Entwürfe von neuen oder von Änderungen bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung oder einer bestimmten Art ihrer Ausübung beschränken und damit dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9. Juli 2018, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, diese nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2018/958 auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.

Auf dieser Seite werden ausschließlich Entwürfe von Vorschriften eingestellt, die in den Geltungsbereich der o.g. Richtlinie (EU) fallen. Die aktuellen Entwürfe von neuen oder von Änderungen bestehender Vorschriften werden für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung der Kammerversammlung auf dieser Internetseite veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat in diesem Zeitraum die Möglichkeit, postalisch oder per E-Mail ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der oben genannten Richtlinie von Relevanz sind. Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums bei der OPK eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden.